Wohnen müssen die Asylbewerber auf jeden Fall in der Gemeinde, der sie zugewiesen sind. Es gibt große Schwierigkeiten, wenn eine Familie oder Ehepaar getrennt geflohen sind und getrennt verteilt wurden und dann zusammenleben möchten. Viele Anträge und Verhandlungen sind dafür erforderlich und viel Geduld.
Die Zuweisung erfolgt über ganz Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel, entsprechend der Größe und der Wirtschaftskraft von Städten und Gemeinden. Das Ausländeramt kann anordnen, dass die Geflüchteten die Stadt LU nicht verlassen dürfen; z. B. wenn eine Abschiebung anberaumt wurde.
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Bürgerinitiative Respekt Menschen e.V.
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