Von Geflüchteten wird in der veröffentlichen Meinung erwartet, dass sie sich gut und schnell integrieren, oder dass sie gehen. Wir möchten in dieser neuen Rubrik „Geschichten die das Leben schrieb“ Interessierten an konkreten Beispielen erzählen, welche Hindernisse, aber auch welche Erfolge es im Leben Geflüchteter gibt, die mitten unter uns in LU leben.
Chancen-Aufenthalt §104, gar nicht so einfach
Es gibt glücklicherweise, von der vorigen Regierung eingerichtet, die Möglichkeit des Chancenaufenthaltes. Menschen, die schon länger mit Duldung in Deutschland leben, bekommen für 18 Monate einen Aufenthalt zugesprochen, um sich Arbeit zu suchen. Die Vorschriften dafür sind kompliziert, aber immerhin.
Eine Frau mit Ehemann und drei nicht volljährigen Kindern arbeitet seit etwa 5 Jahren als Küchenhilfe. Seit vielen Jahren war die ganze Familie geduldet außer zwei größeren Kindern, die einen Aufenthalt bekommen hatten als „gut integrierte Jugendliche“. Die Frau hat einen Chancenaufenthalt vom Ausländeramt zugesprochen bekommen für 18 Monate. Ende November 2024 waren diese 18 Monate vorbei, sie hat mit vielen Unterlagen einen richtigen Aufenthalt nach §25b für sich und die übrigen Kinder beantragt.
An dem Termin beim Ausländeramt hat sie eine Fiktionsbescheinigung bekommen mit dem Aufdruck „Erwerbstätigkeit erlaubt. Fiktion erlischt mit bestandskräftiger Entscheidung über den gestellten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis“. Ein großes grünes Papier, das bescheinigt, dass sie einen Antrag gestellt hat.
Jetzt, etwa 5 Monaten nach Antragstellung, ist immer noch keine Entscheidung über ihren Aufenthalt mitgeteilt worden. Sie erhielt eine weitere Fiktionsbescheinigung über 4 Monate!
Die Frau ist verständlicherweise sehr unsicher, wie es weitergeht.
Arbeit soll sich lohnen…
Ihr steht eigentlich ein Aufenthaltstitel zu. Dass die Entscheidung so lange dauert, wirkt demotivierend.
Schon wieder haben fünf Kinder erst fünf Monate nach Ankunft einen Schulplatz erhalten.
Mutter und schwer verletzte Tochter aus Somalia kamen vor etwa drei Jahren und haben einen Aufenthalt bekommen. Damit ist das Recht verbunden, die engste Familie, d.h. die anderen Kinder der Mutter hierher zu holen. Das ist nach einigen Schwierigkeiten Ende Dezember 24 gelungen.
Die Familie bekam Hals über Kopf eine Wohnung im Obdachlosengebiet zugewiesen, ohne Möbel, ohne Heizungsmöglichkeit. Freunde und viele Somalierinnen haben geholfen.
Das Kleinste, 6-jährige wurde gleich in der zuständigen Grundschule aufgenommen. Die anderen Kinder zwischen 11 und 15 Jahren, wurden bei der ZAS (zentralen Anlaufstelle für SchülerInnen mit geringen oder ohne Deutschkenntnisse) angemeldet. Es wurde entschieden, sie würden Bescheid bekommen, sie sollten noch warten. Nachfragen waren ohne Ergebnis. Erst als ein wichtiger Mitarbeiter der Stadtverwaltung nachgehakt hatte, kam der Bescheid:
Mitte Mai konnten sie endlich in einer nahe gelegenen Realschule Plus anfangen.
Sie sind glücklich.
Ist es uns nicht wichtig, dass die Kinder gut und schnell integriert werden?
Willkürliche Namensänderung durch das Ausländeramt
Frau M. kam als Kind mit ihrer Mutter und den Geschwistern nach Deutschland. Sie lebt seit etwa 40 Jahren hier, hat selbst wieder Kinder bekommen. Die ganze Zeit lebt sie mit einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung). Seit Jahren versucht das Ausländeramt sie nach Serbien abzuschieben.
Dort war sie noch nie. Möglicherweise hatten die Eltern, die schon lange tot sind, eine jugoslawische Staatsangehörigkeit.
Jahrelang wurde die Duldung vom Ausländeramt immer nur um einen Monat oder kürzer verlängert. Eine schwere psychische Belastung für sie…
Ende des Jahres erhielt sie vom Ausländeramt plötzlich einen Duldungsausweis mit einem anderen Nachnamen, dem Namen ihres mutmaßlichen Vaters.
Sie hat sich verständlicherweise geweigert, diesen neuen Ausweis anzunehmen. Seitdem erhält sie kein Geld mehr vom Sozialamt mit der Begründung, dass sie keinen Ausweis vorgelegt hätte.
Auch die Krankenkassenbeiträge hat das Sozialamt nicht mehr bezahlt, so dass sie nicht krankenversichert ist.
Ein Eilantrag, im Frühjahr dieses Jahres beim Verwaltungsgericht gestellt, wurde bis jetzt noch nicht behandelt.