Arbeitsgenehmigung

In den ersten drei Monaten nach Ankunft in Deutschland gibt es striktes Arbeitsverbot, danach kann (!) das Ausländeramt eine Arbeitsgenehmigung erteilen, wenn der Asylbewerber/in von selbst einen Arbeitsplatz gefunden hat. Inzwischen ist es sehr erwünscht, dass die Flüchtlinge schnell anfangen zu arbeiten. Wegen der Sprachprobleme und der kurzen Fristen der Aufenthaltsgestattung ist es jedoch nicht leicht, eine Arbeit zu finden. Meist sind es schlecht bezahlte Arbeitsplätze mit Befristung.

Die Lohnabrechnung muss man jeden Monat zum Sozialamt schicken (wie beim Jobcenter auch). Als Alleinstehender mit einem Nettoverdienst von über 710 € bekommt man keine Leistung mehr vom Sozialamt, muss aber die Miete für das Bett von 290 € zahlen.

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