Die Prozedur der Entscheidung über den Asylantrag

Sie ist sehr kompliziert und sehr langwierig.

Zunächst wird überprüft, ob die/der Geflüchtete womöglich auf der Flucht durch ein Land gekommen ist, in das man sie/ihn wieder zurückschieben kann (Dublin-Fall). Auch das ist sehr kompliziert.

Wenn „Dublin“ nicht infrage kommt, gibt es eine Anhörung beim Bundesamt zu den Fluchtgründen. Dort wird entschieden, ob die Fluchtgründe dem Befrager so einleuchten, dass er einen Aufenthalt (es gibt verschiedene Kategorien) genehmigen kann. Wird der Aufenthalt abgelehnt, kann die/ der Geflüchtete beim Verwaltungsgericht in Trier klagen. Bei etwas mehr als der Hälfte der Fälle wird zurzeit die Klage als berechtigt anerkannt.

Insgesamt werden etwas über 70% der Menschen, die Asyl beantragen, auch anerkannt und können bleiben.

Die Anhörung selbst ist problematisch. Denn gerade Menschen, die sehr Schweres erlebt haben, können nicht so logisch und schlüssig darüber berichten, weil jeder Gedanke daran so schmerzt, dass man das Leid nicht aussprechen, manchmal auch nicht so einfach erinnern kann (posttraumatische Belastungsstörung). So hat der Befrager den Eindruck, dass alles „nicht so schlimm“ ist, dass dieser Mensch keine Anerkennung als Flüchtling verdient hat.

Eine Klage zu führen ist nicht so einfach, es gibt nur wenige Rechtsanwälte für Asylrecht, weil sie damit nicht viel Geld verdienen können.

Der Streitwert ist nicht hoch, die Flüchtlinge können nur in kleinen Raten zahlen. Armenrecht gibt es nur in geringem Umfang.

Wenn jemandem ein Aufenthalt in Deutschland verweigert wird, so bekommt er/sie eine Frist vom Ausländeramt, bis zu der er/ sie die Bundesrepublik „freiwillig“ verlassen muss. Kann oder tut er/sie das nicht, erfolgt die Abschiebung mit Polizeigewalt, meistens überfallartig in der Nacht.

Oft erfolgt die Abschiebung erst nach Jahren des Hierseins, manchmal auch bei Menschen, die integriert sind, wichtige nützliche Arbeit haben.

Viele Menschen, denen der Aufenthalt verweigert wurde, müssen eine Duldung erhalten, weil sie nicht abgeschoben werden können. Z.B. wegen ihrer schweren Krankheit oder wegen der Zustände in ihren Herkunftsländern wie z.B. Afghanistan, Somalia die eine Abschiebung unmöglich machen. Manche Länder sind auch nicht bereit, die abgelehnten Bürger wieder aufzunehmen.

Die jahrelange Unsicherheit, ob man bleiben kann oder wieder weiterreisen muss, ist neben allen anderen Umständen eine große seelische Belastung.

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