Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 kommen Flüchtlinge von dort auch nach LU. Mittlerweile gab es einige Änderungen bei deren Aufnahme.
Sie haben einen Sonderstatus:
- Ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1.4.2025 nach Deutschland eingereist sind, erhalten nach den neuesten Plänen der Regierung Leistungen nach dem AsylbLG, anstatt des bisher üblichen Bürgergeldes. Die Leistungen nach AsylbLG sind niedriger als das Bürgergeld, das auch wieder verändert und zukünftig Grundsicherung heißen wird. Es können Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und bei der Nutzung der Bezahlkarte die Folge sein.
- Die Aufnahme der Flüchtlinge erfolgt nach der sog. EU – Massenzustromsrichtlinie und wurde kürzlich als vorübergehender Schutz bis 2027 verlängert. (Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz)
- Damit ist eine Erwerbstätigkeit und Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt.
- Die Geflüchteten können wohnen, wo sie Platz finden. Finden sie nix, kommen sie in eine Sammelunterkunft. Sie haben also keine Wohnsitzauflage.
- Es gibt auch hier einen Ausgleich zwischen den Kommunen nach dem sog. Königsteiner Schlüssel.
In 2024 kamen ca. 430 Menschen aus der Ukraine nach LU. Sie haben eine besondere Anlaufstelle: www.lucan.help im Heinrich Pesch Haus.