Lebensunterhalt für Asylbewerber

Asylbewerber und Geduldete bekommen in den ersten 36 Monaten (verlängert seit 2024 von 18 auf 36 Monate) vom Sozialamt sogenannte Asylbewerberleistung. Diese liegt je nach Alter der Person zwischen 122 und 45 € unterhalb (!) von Bürgergeld (Hartz IV).

Die Miete wird vom Sozialamt getragen. Es gibt Krankenschein für eine medizinisch Grundversorgung.

Nach 36 Monaten sollen sie dann Leistung entsprechend dem Bürgergeld und auch eine Krankenkasse erhalten (Analogleistung nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz). Das ist jedoch wiederum mit Ausnahmen geregelt und wird vom Sozialamt nicht immer so gehandhabt.

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