Lebensunterhalt für Asylbewerber

Asylbewerber und Geduldete bekommen in den ersten 18 Monaten vom Sozialamt sogenannte Asylbewerberleistung. Diese liegt je nach Alter der Person zwischen 103 und 45 € unterhalb (!) von Bürgergeld (Hartz IV).

Die Miete wird vom Sozialamt getragen. Es gibt Krankenschein für eine medizinisch Grundversorgung.

Nach 18 Monaten sollen sie dann Leistung entsprechend dem Bürgergeld und auch eine Krankenkasse erhalten (Analogleistung nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz). Das ist jedoch wiederum mit Ausnahmen geregelt und wird vom Sozialamt nicht immer so gehandhabt.

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Bürgerinitiative Respekt Menschen e.V.
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