Asylbewerber und Geduldete bekommen in den ersten 36 Monaten (verlängert seit 2024 von 18 auf 36 Monate) vom Sozialamt sogenannte Asylbewerberleistung. Diese liegt je nach Alter der Person deutlich niedriger als die neue Grundsicherung. Für die Empfänger*innen von Grundsicherung wurde in den Jahren 2025 /2026 eine sog. „Nullrunde“ angeordnet.
Die Miete wird vom Sozialamt getragen. Es gibt einen Krankenschein für eine medizinisch Grundversorgung.
Nach 36 Monaten sollen sie dann Leistung entsprechend der Grundsicherung und auch eine Krankenkasse erhalten (Analogleistung nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz). Das ist jedoch wiederum mit Ausnahmen geregelt und wird vom Sozialamt nicht immer so gehandhabt.
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