Sprachkurse

Inzwischen gibt es eine große Zahl an Sprachkursen von der VHS und kommerziellen Anbietern. Die Beantragung auf Übernahme der Bezahlung ist kompliziert und hängt vom Aufenthaltsstaus ab. Die Sprachkurse sind recht groß und nicht immer an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Teilnehmer orientiert, sondern zeigen oft eine unflexible Routine. Die Möglichkeit der Wiederholung, z.B. bei Nichtbestehen, wird massiv eingeschränkt. Kursangebote auf B1 Niveau zu finden, ist mittlerweile sehr schwer geworden. Um das Ergebnis einer Prüfung mitzuteilen, benötigt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell 2 bis 3 Monate. In dieser Zeit läuft nichts und es besteht die Gefahr, die bisher erlernten Sprachkenntnisse langsam wieder zu vergessen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf Anweisung des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Dezember 2025 verfügt, dass keine freiwilligen Kurse mehr bezahlt werden. Das war bisher möglich, wenn in den Kursen Platz war. Diese Einschränkung betrifft vor allem Menschen im Asylverfahren und Menschen aus der Ukraine und die aus der EU zugewandert sind. Gegen diese Einschränkung gab es viele Proteste.

Sprachkurse werden jedoch weiterhin vom BAMF bezahlt, wenn sie von einer Behörde angeordnet werden. Die Integrationsministerin Rheinland-Pfalz, Frau Binz, hat in einem Rundschreiben vom 26.2.26 gebeten, dass die Behörden (Ausländeramt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialamt) möglichst großzügig Sprachkurse anordnen mögen.

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