(Wenn sie nicht aus der Ukraine kommen! Die Geflüchteten aus der Ukraine haben andere Bedingungen, müssen keinen Antrag auf Asyl stellen, sind gleich beim Jobcenter angedockt, können wohnen, wo sie möchten, haben Arbeitserlaubnis).
Wenn ein Flüchtling, sei es Frau Mann oder Kind, irgendwie die Bundesrepublik Deutschland erreichen konnte und hier nicht illegal leben will, muss er/sie einen Antrag auf Asyl stellen und wird in ein Erstaufnahmelager eingewiesen, auch wenn es andere Unterkünfte bei Verwandten oder Freunden gäbe. Die Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinlad-Pfalz sind in Trier, Ingelheim, Kusel, Bingen, Hermeskeil und Speyer.
Nach dem Transfer in die Kommunen folgt eine lange, komplizierte und bürokratische Prozedur, die in einem Aufenthalt oder einer Ablehnung endet.
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Bürgerinitiative Respekt Menschen e.V.
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