Wie sieht die Lebenssituation der Geflüchteten aus?

Die Geflüchteten aus der Ukraine haben andere Bedingungen, müssen keinen Antrag auf Asyl stellen, sind gleich beim Jobcenter angedockt, können wohnen, wo sie möchten, haben Arbeitserlaubnis. Die neu angekommenen Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten nun auch Leistungen nach dem AsylbLG, das bedeutet, dass sie deutlich weniger Geld bekommen. (Zwischen 103.- bis 58.-€ niedriger). Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme erheblich mehr belastet.

Wenn ein Flüchtling, sei es Frau Mann oder Kind, irgendwie die Bundesrepublik Deutschland erreichen konnte und hier nicht illegal leben will, muss er/sie einen Antrag auf Asyl stellen und wird in ein Erstaufnahmelager eingewiesen, auch wenn es andere Unterkünfte bei Verwandten oder Freunden gäbe.

Nach dem Transfer in die Kommunen folgt eine lange, komplizierte und bürokratische Prozedur, die in einem Aufenthalt oder einer Ablehnung endet.

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